Einberufung
Einberufen dürfen nur männliche Österreicher werden, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die notwendige körperliche und geistige Eignung für den Dienst im Bundesheer besitzen. Mit einer freiwilligen Meldung können Wehrpflichtige den Grundwehrdienst auch vorzeitig ableisten, wenn sie das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall muss aber auch der Erziehungsberechtigte zustimmen.
Seit 1998 können sich auch Frauen freiwillig zum Dienst beim Bundesheer melden!
Den Einberufungsbefehl erhalten Sie sechs bis ein Monat vor dem Einrückungstermin (ET). Sollten Sie interessiert sein, möglichst rasch nach der Stellung einzurücken, dann geben Sie gleich nach der Stellung bei der Stellungskommission oder im Referat Einberufung eine so genannte "Verzichtserklärung" ab, sonst können wir Ihrem Wunsch nach rascher Einberufung nicht entsprechen. Die dafür geltenden Fristen erfahren Sie bei Ihrem Militärkommando/Ergänzungsabteilung. Das Bundesheer hat fixe Einrückungstermine. Diese sind in der Regel am Anfang fast jeden Monats (Genaueres beim für Sie zuständigen Militärkommando) jeweils an einem Montag (außer Feiertag), der allerdings auch vor dem kalendermäßigen Beginn des Einberufungsmonats liegen kann.
Einberufungsbefehle werden nur an inländische Adressen versandt und sind nur wirksam, wenn sie nach den österreichischen Gesetzen rechtmäßig zugestellt wurden.
Allerdings: Wer bereits einen Einberufungsbefehl erhalten hat, darf sich dem Grundwehrdienst nicht durch eine Auslandsreise entziehen.
Ein Teil der Wehrpflichtigen wird zur Basisausbildung (BA 1) in eine bestimmte Kaserne einberufen, um erst danach in eine andere Kaserne versetzt zu werden.
Für die Einberufung zum Grundwehrdienst zuständig sind die Ergänzungsabteilungen der Militärkommanden.
Dauer der Wehrpflicht
Für männliche österreichische Staatsbürger besteht Wehrpflicht. Sie beginnt mit dem vollendeten 17. und endet mit dem vollendeten 50. Lebensjahr. Zur Ableistung des Grundwehrdienstes können Sie bis zu Ihrem 35. Lebensjahr einberufen werden (Wehrpflichtige die Kaderübungspflichtig sind und einen Dienstgrad als Charge erreicht haben bis zum 50. Lebensjahr, Unteroffiziere und Offiziere bis zum 65. Lebensjahr).
Dauer des Grundwehrdienstes
Jeder Wehrpflichtige hat einen Grundwehrdienst in der Dauer von 6 Monaten abzuleisten.